Gewaltenteilung – Legislative, Exekutive, Judikative (Definition)

Die Gewaltenteilung in Deutschland beinhaltet Legislative, Exekutive und Judikative, die die Staatsgewalt teilen. Diese vertikale Gewaltenteilung verhindert die Konzentration von Macht bei einer Person oder Gruppe. Lerne mehr über die Bedeutung und Funktionsweise dieser Grundprinzipien. Interessiert? Dies und vieles mehr finden Sie im folgenden Text!

Inhaltsverzeichnis zum Thema Gewaltenteilung – Legislative, Exekutive, Judikative

Das Quiz zum Thema: Gewaltenteilung Legislative, Exekutive, Judikative

Was versteht man unter Gewaltenteilung?

Frage 1 von 5

Was macht die Judikative?

Frage 2 von 5

Was ist Legislative einfach erklärt?

Frage 3 von 5

Wer gehört zur Exekutive, Legislative und Judikative?

Frage 4 von 5

Wer vertritt die Legislative?

Frage 5 von 5

Gewaltenteilung in Deutschland im Überblick

  • Unter Staatsgewalt versteht man die Macht einer Person oder Gruppe in einem Staat.
  • Damit die Macht und damit sämtliche Entscheidungen in einem Staat nicht nur auf einzelne Personen oder Gruppen fallen, gibt es die sogenannte Gewaltenteilung.
  • Eine bekannte Art der Gewaltenteilung ist die Aufteilung in die gesetzgebende Legislative, die ausführende Exekutive und rechtsprechende Judikative.
  • Die Aufteilung in Legislative, Exekutive und Judikative bezeichnet man als vertikale Gewaltenteilung. Die Aufteilung der Macht auf verschiedenen Ebenen (Bund und Länder) nennt sich horizontale Gewaltenteilung. Bestehen beide Formen der Teilung, spricht man von einer doppelten Gewaltenteilung.

Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative: Lernvideo

Quelle sofatutor.com

Gewaltenteilung und Staatsgewalt

Für Schülerinnen und Schüler einfach erklärt ist die Staatsgewalt ein anderer Begriff für die Macht einer Person oder Gruppe innerhalb eines Staates. Wer also die Macht, demnach die Staatsgewalt, in einem Staat hat, entscheidet, was dort passiert. Es gibt Staatsformen, bei denen diese Macht nur bei wenigen Personen liegt bzw. bei einzelnen Herrschenden. Dieser Herrschende entscheidet dann über die Gesetze, die in seinem Reich gelten. Die herrschende Person mit der alleinigen Staatsgewalt bestimmt zudem die Menschen, die die Gesetze ausführen, sowie Richterinnen und Richter, die über die rechtlichen Fragen entscheiden. Diese Form der Staatsgewalt kann Schwierigkeiten mit sich bringen, da eine einzelne Person nahezu alles im Staat entscheiden kann.

Lange Zeit lag die Staatsgewalt in den Händen der Herrschenden, bis die Menschen im 17. und 18. Jahrhundert immer deutlicher ihre Unzufriedenheit zeigten. Hier beginnt die Geschichte der Gewaltenteilung. Die Staatstheoretiker John Locke aus Großbritannien und Charles de Montesquieu aus Frankreich nahmen sich der Idee einer Teilung der Staatsgewalt an. So entstand das Prinzip der Gewaltenteilung in drei einzelnen Gewalten, die nebeneinander existieren. 

Ziel der Gewaltenteilung ist es, dass nicht die gesamte bzw. überwiegende Macht in einem Staat bei einzelnen Personen oder Gruppen liegt. Eine bekannte Form der Gewaltenteilung ist zum Beispiel die Aufteilung der Staatsgewalt in die drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative.

Diese Gewalten werden beispielsweise in Deutschland zudem noch untereinander verschränkt. Der Definition nach bedeutet Gewaltenverschränkung, dass die drei Gewalten zwar durch voneinander getrennte Organe ausgeübt und ausgeführt werden, es aber eine gegenseitige Beeinflussung gibt. Das heißt, es kommt zu Überschneidungen zwischen den Gewalten.

Legislative, Exekutive und Judikative in Deutschland

Im folgenden Schaubild bekommst du einen ersten Eindruck zur Gewaltenteilung in Deutschland.

Die drei Säulen der Gewaltenteilung

Eine Erklärung bzw. Bedeutung sowie die Aufgaben der drei Säulen der Gewaltenteilung Legislative, Exekutive und Judikative findest du in der nachfolgenden Tabelle einfach erklärt:

Teilgewalt Bedeutung Aufgabe Welche Organe führen die Gewalt aus?
Legislative Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Der Definition nach ist die Legislative die Gewalt, die Gesetze erlässt. – Deutscher Bundestag
– Landesparlamente
Exekutive Die Exekutive ist die ausführende oder vollziehende Gewalt. Die Aufgabe der Exekutive liegt darin, dafür zu sorgen, dass die bestehenden Gesetze durchgeführt werden. – Bundesregierung
– Landesregierung und untergeordnete Behörden wie z. B. die Polizei
– Kreis-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen
Judikative Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. Die Judikative sorgt für die Bestrafung bei Verstößen gegen das Gesetz, sie überprüft die Rechtmäßigkeit von Gesetzen und entscheidet in rechtlichen Streitfragen. – Bundesverfassungsgericht
– Oberste Gerichtshöfe des Bundes
– Gerichte der Länder

Formen der Gewaltenteilung

Die Aufteilung der Staatsgewalt in die Legislative, Exekutive und Judikative erfolgt auf einer Ebene nebeneinander. Der Definition nach wird diese Form der Teilung als vertikale Gewaltenteilung bezeichnet. In Deutschland existiert zudem noch eine weitere Form, nämlich die horizontale Gewaltenteilung

Worin liegt der Unterschied zwischen der vertikalen und der horizontalen Gewaltenteilung? Bei der horizontalen Teilung wird die Macht zwischen der Bundesebene und den darunterliegenden Landesebenen (Bundesländern) aufgeteilt. Auf diese Weise entscheidet bei bestimmten Themen, wie z. B. der Schulpolitik, jedes Bundesland eigenständig.

Bestehen die vertikale und die horizontale Gewaltenteilung in einem Staat gleichzeitig, spricht man von einer doppelten Gewaltenteilung.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Gewaltenteilung

Unter Gewaltenteilung versteht man die Aufteilung der Gewalt, also der Macht in einem Staat, beispielsweise in die drei Bereiche Legislative, Exekutive und Judikative.

Gewaltenteilung bedeutet, dass die Macht in einem Staat auf voneinander getrennte Gewalten verteilt wird.

Die Judikative sorgt dafür, dass Verstöße gegen Gesetze bestraft werden. Außerdem überprüft sie die Rechtmäßigkeit bestehender Gesetze und entscheidet in rechtlichen Streitfragen.

Die Aufgabe der Legislative liegt darin, Gesetze zu erlassen.

Die Exekutive ist für die Durchführung der Gesetze zuständig.

Einfach erklärt erlässt die Legislative Gesetze in einem Staat.

Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Staates. Der Bundestag ist das Parlament und gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland.

Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) auf Bundesebene bildet der Deutsche Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrats.

Zu den drei Gewalten eines Staates gehören Bund und Länder sowie untergeordnete Behörden und Verwaltungen.

Zu den Organen der Legislative gehören der Bundestag und die Landesparlamente.

Der Bundesrat kann bei der Erlassung von Gesetzen (Legislative) mitwirken.

Der Bundestag und die Landesparlamente sind Organe der Legislative.

 Die Exekutive ist die ausführende bzw. vollziehende Gewalt.

Organe der exekutiven Gewalt sind die Bundesregierung und die Landesregierung sowie ihre untergeordneten Behörden. Außerdem gehören auch Kreis-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen zur Exekutive.

Die judikative Gewalt ist die rechtsprechende Macht in einem Staat.

Die Legislative wird durch den Bundestag und die Landesparlamente vertreten.

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