Gewaltenteilung – Legislative, Exekutive, Judikative (Definition)
Die Gewaltenteilung in Deutschland beinhaltet Legislative, Exekutive und Judikative, die die Staatsgewalt teilen. Diese vertikale Gewaltenteilung verhindert die Konzentration von Macht bei einer Person oder Gruppe. Lerne mehr über die Bedeutung und Funktionsweise dieser Grundprinzipien. Interessiert? Dies und vieles mehr finden Sie im folgenden Text!
Inhaltsverzeichnis zum Thema Gewaltenteilung – Legislative, Exekutive, Judikative
Das Quiz zum Thema: Gewaltenteilung Legislative, Exekutive, Judikative
Was versteht man unter Gewaltenteilung?
Frage 1 von 5
Was macht die Judikative?
Frage 2 von 5
Was ist Legislative einfach erklärt?
Frage 3 von 5
Wer gehört zur Exekutive, Legislative und Judikative?
Frage 4 von 5
Wer vertritt die Legislative?
Frage 5 von 5
Wie willst du heute lernen?
Gewaltenteilung und Staatsgewalt
Für Schülerinnen und Schüler einfach erklärt ist die Staatsgewalt ein anderer Begriff für die Macht einer Person oder Gruppe innerhalb eines Staates. Wer also die Macht, demnach die Staatsgewalt, in einem Staat hat, entscheidet, was dort passiert. Es gibt Staatsformen, bei denen diese Macht nur bei wenigen Personen liegt bzw. bei einzelnen Herrschenden. Dieser Herrschende entscheidet dann über die Gesetze, die in seinem Reich gelten. Die herrschende Person mit der alleinigen Staatsgewalt bestimmt zudem die Menschen, die die Gesetze ausführen, sowie Richterinnen und Richter, die über die rechtlichen Fragen entscheiden. Diese Form der Staatsgewalt kann Schwierigkeiten mit sich bringen, da eine einzelne Person nahezu alles im Staat entscheiden kann.
Lange Zeit lag die Staatsgewalt in den Händen der Herrschenden, bis die Menschen im 17. und 18. Jahrhundert immer deutlicher ihre Unzufriedenheit zeigten. Hier beginnt die Geschichte der Gewaltenteilung. Die Staatstheoretiker John Locke aus Großbritannien und Charles de Montesquieu aus Frankreich nahmen sich der Idee einer Teilung der Staatsgewalt an. So entstand das Prinzip der Gewaltenteilung in drei einzelnen Gewalten, die nebeneinander existieren.
Ziel der Gewaltenteilung ist es, dass nicht die gesamte bzw. überwiegende Macht in einem Staat bei einzelnen Personen oder Gruppen liegt. Eine bekannte Form der Gewaltenteilung ist zum Beispiel die Aufteilung der Staatsgewalt in die drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative.
Diese Gewalten werden beispielsweise in Deutschland zudem noch untereinander verschränkt. Der Definition nach bedeutet Gewaltenverschränkung, dass die drei Gewalten zwar durch voneinander getrennte Organe ausgeübt und ausgeführt werden, es aber eine gegenseitige Beeinflussung gibt. Das heißt, es kommt zu Überschneidungen zwischen den Gewalten.
Legislative, Exekutive und Judikative in Deutschland
Im folgenden Schaubild bekommst du einen ersten Eindruck zur Gewaltenteilung in Deutschland.
Eine Erklärung bzw. Bedeutung sowie die Aufgaben der drei Säulen der Gewaltenteilung Legislative, Exekutive und Judikative findest du in der nachfolgenden Tabelle einfach erklärt:
Teilgewalt | Bedeutung | Aufgabe | Welche Organe führen die Gewalt aus? |
---|---|---|---|
Legislative | Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. | Der Definition nach ist die Legislative die Gewalt, die Gesetze erlässt. | – Deutscher Bundestag – Landesparlamente |
Exekutive | Die Exekutive ist die ausführende oder vollziehende Gewalt. | Die Aufgabe der Exekutive liegt darin, dafür zu sorgen, dass die bestehenden Gesetze durchgeführt werden. | – Bundesregierung – Landesregierung und untergeordnete Behörden wie z. B. die Polizei – Kreis-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen |
Judikative | Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. | Die Judikative sorgt für die Bestrafung bei Verstößen gegen das Gesetz, sie überprüft die Rechtmäßigkeit von Gesetzen und entscheidet in rechtlichen Streitfragen. | – Bundesverfassungsgericht – Oberste Gerichtshöfe des Bundes – Gerichte der Länder |
Formen der Gewaltenteilung
Die Aufteilung der Staatsgewalt in die Legislative, Exekutive und Judikative erfolgt auf einer Ebene nebeneinander. Der Definition nach wird diese Form der Teilung als vertikale Gewaltenteilung bezeichnet. In Deutschland existiert zudem noch eine weitere Form, nämlich die horizontale Gewaltenteilung.
Worin liegt der Unterschied zwischen der vertikalen und der horizontalen Gewaltenteilung? Bei der horizontalen Teilung wird die Macht zwischen der Bundesebene und den darunterliegenden Landesebenen (Bundesländern) aufgeteilt. Auf diese Weise entscheidet bei bestimmten Themen, wie z. B. der Schulpolitik, jedes Bundesland eigenständig.
Bestehen die vertikale und die horizontale Gewaltenteilung in einem Staat gleichzeitig, spricht man von einer doppelten Gewaltenteilung.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Gewaltenteilung
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