Der Deutsche Bund – Bedeutung, Geschichte und Zusammenfassung

Der Deutsche Bund, gegründet 1815, war ein lockerer Staatenbund aus 35 Fürstentümern und vier freien Städten. Sein Ziel war die Sicherheit und Souveränität der deutschen Länder. Entdecke die Unterschiede zum Bundesstaat und die Gründe für seine Auflösung. Lies weiter für mehr Details!

Inhaltsverzeichnis zum Thema Deutscher Bund

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Wann wurde der Deutsche Bund gegründet?

Frage 1 von 5

Was war die Bundesakte des Deutschen Bundes?

Frage 2 von 5

Wie viele Mitgliedsstaaten hatte der Deutsche Bund?

Frage 3 von 5

Was zeichnet den Deutschen Bund als Staatenbund aus?

Frage 4 von 5

Welches Ereignis führte zur Auflösung des Deutschen Bundes?

Frage 5 von 5

Deutscher Bund im Überblick

  • Nach den kriegerischen Auseinandersetzungen in Europa wurde in der Bevölkerung der Wunsch nach einem geeinten Deutschland laut. Der Deutsche Bund war ein lockeres Bündnis einzelner Staaten und ein erster Versuch, Deutschland zu einen.
  • Das Grundgesetz des Deutschen Bundes war die sogenannte Bundesakte, die am 10. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress unterzeichnet wurde. Dies war die Gründung des Deutschen Bundes.
  • Insgesamt umfasste der Deutsche Bund 35 Fürstentümer und vier freie Städte, die jeweils ihre eigenen Herrschenden und Regierungen hatten.
  • Zweck des Deutschen Bundes war der Schutz und die Sicherheit Deutschlands und die Erhaltung der Souveränität (Eigenständigkeit) und Unabhängigkeit der einzelnen deutschen Länder.
  • Strukturell ähnelte der Deutsche Bund einem Bundesstaat, doch hatte er kein Staatsoberhaupt und keine einheitliche Rechtsprechung, Verwaltung und Wirtschaft. Zwar gab es einen Bundestag als gemeinsames Zentralorgan, aber dieser war kaum beschlussfähig.
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Quelle sofatutor.com

Deutscher Bund – Definition und Bedeutung

Der Deutsche Bund wurde am 10. Juni 1815 durch die Unterzeichnung der Bundesakte auf dem Wiener Kongress gegründet. Die Bundesakte kam einem Grundgesetz bzw. einer Verfassung gleich und definierte den Deutschen Bund als lockeres Staatenbündnis, dem insgesamt 35 Fürstentümer und vier freie Städte (Bremen, Frankfurt, Hamburg und Lübeck) angehörten.

Die folgende Karte zeigt die geografische Ausdehnung des Deutschen Bundes.

Karte des Deutschen Bundes

Der Deutsche Bund war durch die Rivalität zwischen Preußen (auf der Karte in Blau) und Österreich (in Gelb) gekennzeichnet. Da diese beiden Staaten mit ihren deutschsprachigen Gebieten den größten Teil des Deutschen Bundes ausmachten, spricht man auch vom deutschen Dualismus, d. h. einer Zweiteilung des Staatenbundes. 

Die Bestrebungen Preußens, einen deutschen Nationalstaat zu gründen, führten im Jahr 1866 zum Krieg gegen Österreich und damit zur Auflösung des Deutschen Bundes. Nach dem Sieg gegen Österreich gründete Preußen gemeinsam mit den nördlichen Staaten den sogenannten Norddeutschen Bund. Die Grenze des Norddeutschen Bundes wird auch Mainlinie (nach dem Fluss Main) genannt, da die Mitgliedstaaten alle oberhalb dieser Linie liegen.

Deutscher Bund – Ziele und Aufgaben

Nach dem Sieg über Napoleon wollten die deutschen Fürsten sich in einem losen Staatenbund organisieren und dennoch nicht auf ihre Macht verzichten. Der Deutsche Bund sollte auf diese Weise die Wiederherstellung der alten Ordnung im Herzen Europas garantieren. 

Zu den weiteren Aufgaben des Deutschen Bundes zählten die Erhaltung der Souveränität und Unabhängigkeit der einzelnen deutschen Fürstentümer sowie die Stärkung und der Schutz Deutschlands nach außen. Im Kriegsfall sollten die Mitglieder des deutschen Bundes jeweils Soldaten für die Verteidigung bereitstellen. Daher wird der Deutsche Bund häufig auch als Defensivbündnis (Verteidigungsbündnis) bezeichnet.

Der Deutsche Bund stütze sich somit auf drei Prinzipien:

Restauration Legitimität Solidarität
Wiederherstellung der alten Ordnung vor Ausbruch des Kriegs Rechtmäßigkeit der Herrschaft der einzelnen Fürsten im deutschsprachigen Raum Zusammenhalt und gegenseitiger Schutz der einzelnen Fürstentümer und Städte

Auf der folgenden Abbildung kannst du die Flagge des Deutschen Bundes sehen.

Flagge des Deutschen Bundes

Unterschiede zwischen Bundesstaat und Staatenbund

Obwohl der Deutsche Bund ein paar Gemeinsamkeiten mit einem Bundesstaat aufweist, gibt es doch auch große Unterschiede, die gleichzeitig auch als Nachteile des Deutschen Bundes empfunden wurden. So gab es im Inneren viele Proteste der Bürgerinnen und Bürger und Spannungen unter den Mitgliedstaaten, die im Jahr 1866 zur Auflösung des Deutschen Bundes führten.

Im Folgenden werden die Merkmale des Staatenbundes im Unterschied zum Bundesstaat genannt:

  • Kein Staatsoberhaupt
  • Keine Exekutive
  • Kein gemeinsames Heer
  • Keine einheitliche Rechtsprechung und Verwaltung
  • Keine gemeinschaftliche Wirtschaft (unterschiedliche Währungen)
  • Kein politisches Mitspracherecht der Bevölkerung

Als Zentralgewalt gab es zwar einen Bundestag in Frankfurt a. M., aber dieser hatte faktisch keine Entscheidungsgewalt, da Reformen (Neuerungen) immer einstimmig von allen Fürstentümern angenommen werden mussten. Außerdem waren die Mitgliedstaaten nicht an die Beschlüsse des Bundestags gebunden.

Zu den Vorteilen des Deutschen Bundes zählte die allmähliche Stärkung eines deutschen Nationalgefühls in der Protestbewegung gegen das Staatenbündnis bei gleichzeitiger Souveränität der deutschen Staaten. Eine große Protestbewegung, an der ca. 30 000 Menschen teilnahmen, war das sogenannte Hambacher Fest im Jahr 1832. Die Unruhen, die durch die fehlende politische Mitsprache der Bevölkerung entstanden, werden als Vormärz bezeichnet, da sie die Zeit vor der Märzrevolution im Jahr 1848 markieren. 

Außerdem kam es im Zuge des Deutschen Bundes 1834 zur Gründung des deutschen Zollvereins. Auf diese Weise wurde die Wirtschaft und Industrie in Deutschland langfristig gestärkt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Deutscher Bund

Der Deutsche Bund wurde 1815 auf dem Wiener Kongress als loser Staatenbund gegründet. Er bestand aus mehreren souveränen Staaten und Städten.

Im Deutschen Bund gab es insgesamt 35 Fürstentümer und vier freie Städte.

Kennzeichen und Zweck des Deutschen Bundes war der Schutz der Souveränität der einzelnen Staaten. Außerdem gilt er als Versuch, nach dem Sieg über Napoleon ein vereinigtes Deutschland zu gründen.

Die Auflösung des Deutschen Bundes erfolgte im Jahr 1866.

Der Deutsche Bund wurde aufgrund innerer Spannungen zwischen den zwei großen Mitgliedstaaten Preußen und Österreich aufgelöst.

Der Deutsche Bund scheiterte an den unterschiedlichen Vorstellungen von Staat und Gesellschaft seiner Mitgliedstaaten und dem politischen Machtkampf zwischen Preußen und Österreich.

Der Deutsche Bund galt als unauflösbar und verpflichtete die teilnehmenden Staaten und Städte zur Zusammenarbeit und zum gegenseitigen Schutz. Damit war der Deutsche Bund auch ein wichtiges Defensivbündnis (Verteidigungsbündnis).

Der Deutsche Bund hatte zwar Ähnlichkeit mit einem Bundesstaat, aber ihm fehlte die Staatsgewalt. Obwohl die Länder in einem Bund vereint waren, galten die einzelnen Fürsten immer noch als Repräsentanten ihrer Fürstentümer. Reformen (Neuerungen) konnten vom Bundestag immer nur einstimmig beschlossen werden.

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