Das Ermächtigungsgesetz – Zusammenfassung, Definition und Inhalt

Das Ermächtigungsgesetz war die Basis der nationalsozialistischen Diktatur und übergab Adolf Hitler die Exekutive. Entdecke die Auswirkungen, Argumente, und die kontroverse Debatte. Interessiert? Lerne alles Wichtige über diese entscheidende Ära in unserer Geschichte!

Inhaltsverzeichnis zum Thema Ermächtigungsgesetz von 1933

Das Quiz zum Thema: Ermächtigungsgesetz

Was war der offizielle Name des Ermächtigungsgesetzes von 1933?

Frage 1 von 5

Wem wurde durch das Ermächtigungsgesetz die Exekutive übergeben?

Frage 2 von 5

Wie viele Artikel beinhaltete das Ermächtigungsgesetz von 1933?

Frage 3 von 5

Welche Gewalt wurde durch das Ermächtigungsgesetz vereinnahmt?

Frage 4 von 5

Welcher Politiker war ein Gegner des Ermächtigungsgesetzes?

Frage 5 von 5

Das Ermächtigungsgesetz im Überblick

  • Das Ermächtigungsgesetz war die rechtliche Basis der nationalsozialistischen Diktatur.

  • Der offizielle Name war: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich.

  • Die Exekutive wurde an Adolf Hitler übergeben.

  • Es wurde am 24. März 1933 beschlossen.

Ermächtigungsgesetz einfach erklärt im Video

Quelle sofatutor.com

Das Ermächtigungsgesetz – einfach erklärt

Wenn heute auf das nationalsozialistische Deutschland zurückgeblickt wird, fällt oft die Frage, wie so etwas passieren konnte. Ein Teil der Antwort auf diese Frage ist das Gesetz über die Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933. Auch als Ermächtigungsgesetz von 1933 bekannt, ist die Bedeutung und Auswirkung dieses Gesetzes immens gewesen. Durch dessen Verabschiedung seitens des Deutschen Reichstages überging die Exekutive (die vollstreckende Gewalt eines Staates) an Adolf Hitler persönlich. Eine wichtige Folge war die Aufhebung der Gewaltenteilung in Deutschland und ließ den Nationalsozialisten freie Hand zu regieren. 

Die folgende Illustration zeigt die Abfolge, wie Hitler nach seiner Ernennung den Staat Stück für Stück umstrukturierte.

Ermächtigungsgesetz Zeitstrahl

Das Ermächtigungsgesetz – Inhalt

Das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich beinhaltete insgesamt fünf Artikel. Der Auszug lautet wie folgt:

Artikel Wortlaut
1 Reichsgesetze können außer in den in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in […] der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.
2 Die von der Reichsregierung erlassenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, sofern sie nicht die Einrichtung des Reichstages und des Reichsrats betreffen. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
3 Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
4 Verträge des Reiches mit fremden Staaten, die sich auf die Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.
5 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Neue Gesetze mussten somit nicht mehr verfassungskonform sein. Diese Gesetze konnten allein von der Reichsregierung erlassen werden. Eine Verabschiedung jeglicher Gesetze durch den Deutschen Reichstag war nun nicht mehr notwendig. Die Exekutive konnte somit die legislative Gewalt (die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt) vereinnahmen. 

Das Reichsermächtigungsgesetz von 1933 veränderte den deutschen Staat vollständig. Die anderen Parteien hatten somit keinen Einfluss mehr und waren de facto überflüssig geworden.

Das Ermächtigungsgesetz – die Debatte im Parlament

In seiner ersten Rede vor dem Reichstag verkündete der neue Reichskanzler Adolf Hitler seine Ziele und Absichten für das neue Deutschland. Essenziell waren Hitlers Argumente, um Deutschland zu stärken und wieder eine wichtige Rolle einzunehmen, wäre die Erklärung des Ermächtigungsgesetzes notwendig. Eine Genehmigung der von der Regierung entworfenen Maßnahmen durch den Reichstag würde nur ein Hindernis darstellen und den Aufschwung unnötig verlangsamen. 

Der SPD-Vorsitzende, Otto Wels, war ein Gegner dieses Gesetzes. Er verkündete, dass die SPD diesem Gesetz nicht zustimmen würde. Er berief sich dabei auf die Grundsätze der Menschlichkeit, Freiheit, Gerechtigkeit und des Sozialismus. 

Diese Rede von Otto Wels resultierte in Ausschreitungen durch die Nationalsozialisten. Hitler erwiderte daraufhin, dass durch die SPD Deutschland nicht frei werden könne, sondern nur durch die Nationalsozialisten. 

So hing die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes von der Entscheidung des Zentrums ab. Das führte zu einer inneren Auseinandersetzung des Zentrums. Viele der Mitglieder waren in der Vorgeschichte, bis es zur Abstimmung kam, durch Männer der Sturmabteilung (SA) und der Schutzstaffel (SS) bedroht worden. Die Angst um das eigene Leben und das ihrer Familie zwang viele der Abgeordneten, dem Ermächtigungsgesetz zuzustimmen. 

Dadurch erhielten die Nationalsozialisten in der Abstimmung des Ermächtigungsgesetzes die notwendige Zweidrittelmehrheit. 

Das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich war ein Schlüsselpunkt, der die Macht der Nationalsozialisten festigte. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes erhielten die Nationalsozialisten freie Hand und konnten ihre Diktatur nun frei ausbauen. Dadurch wurde die Republik abgeschafft.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Ermächtigungsgesetz 

Das Ermächtigungsgesetz in seiner ursprünglichen Form beinhaltet die Erteilung von außergewöhnlichen Vollmachten durch das Parlament an die Regierung.

Das Ermächtigungsgesetz übergab die gesetzgebende Gewalt an den Reichskanzler Adolf Hitler.

Der offizielle Titel war: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich.

Das Ermächtigungsgesetz wurde am 24. März 1933 verabschiedet.

Zuvor wurden die Abgeordneten eingeschüchtert und ihr Leben sowie ihre Familien bedroht.

Der Vorsitzende der SPD, Otto Wels, stimmte gegen das Gesetz.

Die SPD lehnte das Ermächtigungsgesetz ab.

Hitler wollte seine Macht festigen und Gesetze, die nicht verfassungskonform waren, ohne Zustimmung durch den Reichstag beschließen können.

Das Ermächtigungsgesetz kam am 24. März 1933.

Das Gesetz beinhaltete, dass die Exekutive von Adolf Hitler bestimmt werden konnte.

Das Gesetz wurde am 24. März 1933 verabschiedet.

Das Gesetz wurde am 24. März 1933 erlassen.

Das Ermächtigungsgesetz ist die Übergabe der gesetzgebenden Gewalt an Adolf Hitler.

Das Ermächtigungsgesetz wurde von der Reichsregierung verfasst.

Die wichtigste Bestimmung liegt in der Tatsache, dass Gesetze ohne Zustimmung durch den Reichstag verabschiedet werden konnten.

Das Wirken des Ermächtigungsgesetzes konnte zustande kommen, weil zwei Drittel des Reichstages der Verabschiedung zustimmten.

Zum damaligen Zeitpunkt (1933) war das Gesetz legal.

Quellen zum Thema Ermächtigungsgesetz

Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (24.03.1933). In: documentArchiv (Hrsg.), online unter: http://www.documentArchiv.de/ns/ermaecht.html.

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